14,8 Millionen Euro für Glasfaser-Ausbau in der Hansestadt Stendal
08.05.2024Staatssekretär Bernd Schlömer übergibt Zuwendungsbescheid im Stendaler Rathaus, 5000 Haushalte in Stendal und den Ortsteilen zukünftig versorgt
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Zum 01.01.2024 tritt die am 04.12.2023 durch den Stadtrat der Hansestadt Stendal beschlossene Änderung der Straßenreinigungssatzung in Kraft.
Im Vorfeld erfolgte eine Neueinteilung der Straßen nach objektiven Kriterien, wie Verschmutzungsgrad, Straßenlage und Verkehrsbelegung. Im Ergebnis wurden einige Straßen aus der Reinigungspflicht der Hansestadt Stendal entlassen und in zahlreichen Straßen die Reinigungshäufigkeit reduziert.
Die im Folgenden aufgeführten Straßen werden durch die Hansestadt Stendal gereinigt. Hierfür werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stendal vom 19.10.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 04.12.2023, von den Eigentümern und Besitzern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Neu hinzugekommen sind hier die Brüderstraße, die Hauptstraße in Buchholz und die Chausseestraße in Uenglingen.
Straßenbezeichnungen Fahrbahnreinigung wöchentlich (F1)
Straßenbezeichnungen Fahrbahnreinigung 14-tägig (F2)
Straßenbezeichnungen Gehwegreinigung 3x wöchentlich (G1)
Straßenbezeichnungen Gehwegreinigung wöchentlich (G2)
Straßenbezeichnungen Gehwegreinigung 14-tägig (G3)
In allen anderen Straßen der Hansestadt Stendal einschließlich ihrer Ortsteile wird die Straßenreinigungspflicht nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer und Besitzer der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Für die meisten Anlieger ändert sich an ihrer Reinigungsverpflichtung nichts.
Ab 01.01.2024 wird die Reinigungsverpflichtung in folgenden Straßen neu auf die Anlieger übertragen:
Fahrbahn:
Gehweg:
Soweit die Gehwegreinigung auf die Anlieger übertragen wird, schließt die Reinigungsverpflichtung die Schneeräumung und Abstumpfung des Gehweges nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung ein.
Rückfragen zur Straßenreinigungspflicht oder den Straßenreinigungsgebühren beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Technische Dienste unter den Telefonnummern 03931/65-1559 und 03931/65-1585.